TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Galatasaray Camp in Köln (mit dem Erwerb des Tickets stimmt der Teilnehmer den Teilnahmebedingungen des Veranstalters zu)

1. Veranstalter und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle über die Websites www.gala-cologne.de geschlossenen Verträge zwischen Fair Play Career Management, vertreten durch Nassim Touihri -, Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Einzelunternehmen als Veranstalter und den Erziehungsberechtigten des minderjährigen Teilnehmers des Camps als dessen gesetzlichen Vertreter (nachfolgend: Erziehungsberechtigten).

2. Allgemeines, Geltungsbereich

Alle zwischen der Fair Play Career Management und den Erziehungsberechtigten im Zusammenhang mit den angebotenen Camps getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Teilnahmebedingungen sowie den Informationen auf der Website. Die Teilnahmebedingungen sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen.

Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Fair Play Career Management und den Erziehungsberechtigten. Änderungen, die im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen der Erziehungsberechtigten werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn Fair Play Career Management der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die die Erziehungsberechtigten gegenüber Fair Play Career Management oder einem Dritten abzugeben haben (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sämtliche Erklärungen der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Veranstalter sind an Fair Play Career Management zu richten

3. Anmeldung des Teilnehmers, Vertragsschluss

Die Präsentation und Bewerbung der Camps auf der Website www.gala-cologne.de stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Vertrag kommt erst mit dem Erwerb des Tickets und der vorausgegangenen Bestätigung der Teilnahmebedingungen zustande. Sollte das Camp bereits ausgebucht sein, stehen keine Tickets mehr zur Verfügung

4. Leistungen des Veranstalters

Die Leistungen der Fair Play Career Management richten sich nach dem gebuchten Leistungspaket in der jeweiligen Woche. Die Leistungspakete sind auf der Webseite www.gala-colgne.de abrufbar.

5. Teilnahmegebühr, Bezahlung

Die Teilnahmegebühr richtet sich nach dem jeweils gebuchten Leistungspakets.

6. Rücktrittsrecht der Erziehungsberechtigten, Nichterscheinen beim Camp

Die Erziehungsberechtigten können vor dem vertraglich vereinbarten Beginn des Camps jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall steht Fair Play Career Management, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die von ihr bzw. von in das Leistungsverhältnis einbezogener Dritter getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu. Fair Play Career Management- gemäß vorstehendem Absatz - zustehende Entschädigungsanspruch wird dabei grundsätzlich als zeitlich gestaffelte Pauschale geltend gemacht. Dabei wird im Rahmen der unterschiedlichen Stornostufen die Nähe des Zeitpunktes der Rücktrittserklärung zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in ein prozentuales Verhältnis zu der ursprünglich vereinbarten Teilnahmegebühr gestellt und gewöhnlich ersparte Aufwendungen ebenso berücksichtigt wie die üblicherweise mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen.

Entsprechend beträgt die Rücktrittsentschädigung

  • bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 35%
  • bis 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90%
  • danach 100% der vereinbarten Teilnahmegebühr

Dabei ist hinsichtlich des Zeitpunktes der Rücktrittserklärung auf den Zugang derselben bei Fair Play Career Management abzustellen. Den Erziehungsberechtigten steht der Nachweis frei, dass der Fair Play Career Management überberhaupt kein oder aber ein geringerer Schaden als die von ihr geforderte Pauschale entstanden ist. Fair Play Career Management behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung von den Erziehungsberechtigten zu fordern. In diesem Fall ist Fair Play Career Management verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Rücktritts vom Camp bzw. bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Camps wird die Teilnahmegebühr bei Vorlage eines entsprechenden Attests in voller Höhe (bei Zugang vor Veranstaltungsbeginn) oder anteilig (ab Abbruch) erstattet. Im Fall des unentschuldigten Nichterscheinens des Teilnehmers zu Beginn des Camp wird die Teilnahmegebühr weder in voller Höhe noch anteilig erstattet.

7. Rücktrittsrecht des Veranstalters

Fair Play Career Management ist berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl je Camp von 30 Teilnehmern nicht erreicht wird oder eine Durchführung gemäß Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung nicht gestattet ist. Tritt Fair Play Career Management vom Vertrag zurück, hat Fair Play Career Management den Erziehungsberechtigten den Rücktritt spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungs- beginn schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg mitzuteilen und eine ggf. bereits entrichtete Teilnehmergebühr unverzüglich zurückzuerstatten.

8. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer und des Betreuungspersonals Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Camp erfolgen. In diesem Fall sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Camp abzuholen. In diesem Fall behält Fair Play Career Management den Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr, muss sich jedoch den Wert etwaiger ersparter Aufwendungen sowie Vorteile anrechnen lassen, die die Fair Play Career Management aus einer anderweitigen Verwendung, der nicht in Anspruch genommenen Leistung, erlangt. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass der Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist, sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Insbesondere teilen sie Fair Play Career Management vor Beginn des Camps die Notwendigkeit und Pflicht des Teilnehmers zur Einnahme bestimmter Medikamente sowie relevante Allergien des Teilnehmers mit. Sie erklären weiterhin, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Camps über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Bei leichten Verletzungen des Teilnehmers, die während des Camps auftauchen, erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Trainern und dem Betreuungspersonal versorgt wird. Wird ein Teilnehmer während des Camps krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen die Erziehungsberechtigten Fair Play Career Management bzw. die Trainer und das Betreuungspersonal alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten Fair Play Career Management durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich die Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
 

9. Datenerhebung und -verwertung

Die bei der Anmeldung von den Erziehungsberechtigten angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung des Camps verarbeitet. Diese Daten sind für die Durchführung des Camps essenziell. Mit der Anmeldung willigen die Erziehungsberechtigten in eine Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der Daten zu diesen Zwecken ein. Die Erziehungsberechtigten willigen zudem widerruflich ein, dass Fair Play Career Management die von dem Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten zur Kontaktaufnahme für zukünftige Projekte speichern und nutzen darf. Die Erziehungsberechtigten können vor der Weitergabe der personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail an info@gala-cologne.de widersprechen. In diesem Fall kann die jeweils angebotene Dienstleistung nicht erbracht werden. Darüber hinaus erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass die Kontaktdaten des Teilnehmers für eine Adressenliste verwendet werden und in begründeten Fällen an die anderen Teilnehmer übermittelt werden dürfen.

10. Recht am eigenen Bild und Weitergabe persönlicher Daten

Die Erziehungsberechtigten willigen ein, dass Fair Play Career Management oder von ihnen beauftragte Foto- oder Videodienstleister die im Rahmen des Camps vom Teilnehmer erstellten Fotografien und Filmaufnahmen kostenfrei zu eigenen Werbezwecken zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellen dürfen, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Pressveröffentlichungen u. ä. verwenden dürfen. Der Teilnehmer verzichtet hierbei auf seine Namensnennung.

11. Teilnahme auf eigenes Risiko

Den Erziehungsberechtigten ist bekannt, dass es sich bei der Veranstaltung um eine Sportveranstaltung handelt, mit den beim Fußball typischerweise einhergehenden Verletzungsgefahren. Der Teilnehmer nimmt grundsätzlich auf eigenes Risiko am Camp teil.

12. Haftung

Fair Play Career Management haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Fair Play Career Management, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fair Play Career Management, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen Fair Play Career Management haftet nicht für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der Fair Play Career Management, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn, dass es sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, handelt. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers resultieren, haftet die Fair Play Career Management nur für den typischerweise entstehenden Schaden.

13. Versicherung

Fair Play Career Management versichert die Teilnehmer nicht gegen die mit dem Camp verbundenen Risiken.

14. Änderung oder Absage der Veranstaltung, Schadensersatz 

Fair Play Career Management ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder auf Grund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen des Camps vorzunehmen oder das Camp abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung von Fair Play Career Management gegenüber dem Teilnehmer. Fair Play Career Management wird den Teilnehmer unverzüglich über die Änderung oder Absage des Camps informieren und ihm unverzüglich eine ggfls. bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstatten.

15. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz vonFair Play Career Management in Köln. Für die Teilnahmebedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen von Fair Play Career Management und den Erziehungsberechtigten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Sonstige Bestimmungen

Die Erziehungsberechtigten können die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Fair Play Career Management auf Dritte übertragen.

17. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Soweit der Vertrag oder die Teilnahmebedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck der Teilnahmebedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.



 

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